Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen und Widerrufsbelehrung
für die Vermittlung von Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Tageszulassungen
Stand 09/2021
§1 Die Weisberg GmbH vermittelt die vorgenannten Versicherungen für Rechnung der im Rechnungsdokument aufgeführten Versicherungsgesellschaften. Das Inkasso der Prämien nimmt die Weisberg GmbH vor.Die von der Weisberg GmbH vermittelten Versicherungen beinhalten ausschließlich Haftpflichtversicherungen, die sich nur auf deutsche Kurzzeitkennzeichen- oder Ausfuhrkennzeichen erstrecken. Versicherungsschutz wird geboten seitens der jeweilig vermittelten Gesellschaften für: 0Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands (Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen), Ausfuhrfahrten von Fahrzeugen aus Deutschland (Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen mit grüner Internationale Versicherungskarte in den Ländern, die in der grünen Karte nicht gestrichen sind.), oder Ausfuhrfahrten von Fahrzeugen aus Deutschland (Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen in den Ländern, die in der grünen Karte nicht gestrichen sind.)
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB), welche Ihnen beim Bestellvorgang zugänglich gemacht werden. Die AKB sind natürlich auch bei den jeweiligen Versicherungsgesellschaften direkt einzusehen.
VORSICHT: Die Nutzung von so genannten „Kurzzeitkennzeichen EU“ bzw. mit grüner Internationale Versicherungskarte wird nicht in allen EU-Ländern anerkannt. Der Versicherungsnehmer selbst muss sich vergewissern, ob die Durchfahrt durch ein Land, mit dem Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen nach der aktuellen Gesetzeslage gestattet ist.
1.1 Ein weiteres Versicherungsprodukt sind die Tageszulassungen. Eine Zulassung als Tageszulassung erfolgt ohne Anbringung der amtl. Kennzeichenschilder am Fahrzeug und das Fahrzeug darf nicht bewegt werden. Jegliche Bewegung auf öffentlichen Verkehrswegen oder –Flächen während der Dauer der Tageszulassung ist ausgeschlossen. Für die Dauer der Zulassung muss sich das Fahrzeug auf einem umzäunten Betriebshof befinden und abgeschlossen sein.
Der gebotene Versicherungsschutz für Tageszulassungen gilt nur für Fahrzeuge, die nicht bewegt bzw. gefahren und am selben oder nächsten Werktag wieder abgemeldet werden (sog. Tageszulassungen). Das Fahrzeug muss unmittelbar nach erfolgter Zulassung wieder abgemeldet werden. Hierfür ist der Käufer verantwortlich und nachweispflichtig. Erfolgt dieser Nachweis nicht, ist der Versicherer berechtigt, die tatsächliche Laufzeit zwischen der amtlichen Zulassung und der Stilllegung nach Kurzzeittarif zu berechnen. Der Versicherungsschutz ist auf die gesetzliche Haftpflicht beschränkt. Darüber hinausgehende Versicherungen (z.B. Кaskoversicherungen) werden nicht angeboten.
Der Vertragspartner haftet gegenüber der Weisberg GmbH bzw. der jeweiligen Versicherungsgesellschaft dafür, dass die überlassenen Versicherungsbestätigungen ausschließlich für den beschriebenen Zweck verwendet werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Verwendung für dauerhafte Zulassungen, ausgeschlossen ist, und dass im Falle einer solchen Verwendung kein Versicherungsschutz besteht. Mögliche Schäden die aus einer bedingungswidrigen Verwendung resultieren, müssen vom Verursacher selbst getragen werden. Für die Versicherung von Tageszulassungen gilt zusätzlich die mit dem Partner geschlossene gesonderte Vereinbarung, falls eine solche getroffen wird.
§2 WIDERRUFSBELEHRUNG
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen, sofern der Kunde Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG – Informationspflichtverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben.
Der Widerruf ist zu richten an:
Weisberg GmbH
Kaiserstraße 36
63065 Offenbach
E-Mail: shop@direkt-kzk.de
2.1 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers vollständig erfüllt ist, bevor der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
2.2 Die Rückerstattung von verschriebenen / ungültigen Versicherungskarten ist nur bei Rückgabe des kompletten Kartensatzes möglich. Bei Verlust oder Diebstahl der Versicherungskarten wird kein Ersatz geleistet.
2.3 Die Bearbeitungszeiten für die Stornovorgänge, sind von den Behörden und Versicherer abhängig und können von uns nicht beeinflusst werden.
2.4 Freigeschaltete Karten bzw. eVB (elektronische Versicherungsbestätigungen) können erst zurückerstattet werden, wenn die Aktivierungsfrist (in der Regel 30 Tage) abgelaufen und kein Kennzeichen ausgestellt oder Fahrzeug angemeldet worden ist.
2.5 Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ein Rückgaberecht entfällt nach § 312d Abs. 4 BGB, wenn die gekaufte(n) Versicherung(en) sowie eine Zulassung auf Kurzzeitkennzeichen bzw. Ausfuhrkennzeichen erfolgt wurde.
2.6 Wir übernehmen keine Haftung bei Systemausfällen, die dazu führen, dass z.B. Versicherungskarten nicht aktiviert werden können.
2.7 Bei Rückgabe wird nur der Kaufpreis zurückerstattet und nicht die Versandkosten.
2.8 Alle Sendungen an uns müssen, soweit nichts anderes vereinbart, frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie eventuell anfallenden Nebenkosten sein.
2.9 Sind Sie mit dem Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht nicht einverstanden, dürfen Sie unsere Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen!
2.10 Die Versicherungen sollten spätestens 30 Tage nach Erhalt in Anspruch genommen bzw. angemeldet werden. Unverbrauchte Versicherungskarten die länger aufbewahrt werden, können aufgrund von Gesetzesänderungen, Ablauffristen oder Schließung der jeweiligen Versicherungsgesellschaften dazu führen, dass diese ungültig werden und nicht mehr zu gebrauchen sind. Eine Gutschrift in dem Fall ist nur möglich wenn eine Zustimmung seitens der jeweiligen Versicherungsgesellschaft vorliegt. Die Weisberg GmbH übernimmt keine Haftung und Rückerstattung für die Versicherungskarten die länger als 30 Tage aufbewahrt wurden und nicht mehr gültig sind.
§3 Die Versicherungskarten werden ungültig, wenn Ausbesserungen bzw. Änderungen vorgenommen werden, wie zum Beispiel die Streichung von Inhalten, Namen, Adressen oder weiterer Angaben.
3.1 Weder Deckblatt noch sonstige Bestandteile der Doppelkarten dürfen entfernt werden, da es sich um eine Gesamturkunde handelt. Gem. §267 Abs. 1 StGB ist dies eine Straftat.
3.2 Die Versicherungskarten sind nur nach der Anmeldung bei einer deutschen Zulassungsstelle gültig, und nur für das ausgestellte Kennzeichen von der jeweiligen Zulassungsstelle. Die Versicherungskarten dürfen nicht für abweichende oder ausländische Kennzeichnen benutzt werden.
3.3 Eine zeitlich Aneinanderreihung von mehreren Versicherungsbestätigungen bzw. Deckungskarten für ein und dasselbe KFZ Kennzeichen zum Zwecke der Verlängerung des originär per Einzelversicherung gewährten Versicherungsschutzes, ist nicht zulässig. Wie z.B. 2 x 30 Tage (für die Nutzung von 2 Monaten für das gleiche Fahrzeug) ist nicht zulässig. Die Versicherungskarten dürfen nicht zeitlich addiert werden. Es stehen für längere Fristen unterschiedliche Deckungskarten zur Verfügung.
3.4 Die grüne Karte ist nicht auf ausländische oder abweichende Kennzeichen übertragbar. Sie darf nur für die Kennzeichen genutzt werden, die von der Zulassungsstelle bei der Anmeldung vergeben worden sind. Sie gilt nur in Verbindung mit der gekauften Deckungskarte. Der Zeitraum muss mit den Fristen der Kennzeichen übereinstimmen und darf nicht abweichen.
3.5 Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Versicherung nur für die Länder gilt, die auf der grünen Karte eingetragen sind. Die Länder können je nach Versicherungsgesellschaft abweichen. Eine Ergänzung oder Änderung der Länder ist nicht zulässig.
§4 Die Versicherungen unterliegen der Versicherungssteuer gem. §1 Abs. a VersStG. Die Bemessungsgrundlage für die Versicherungssteuer ist die dem Versicherungsnehmer gegenüber auf dem Versicherungsdokument bzw. der Beitragsrechnung als Entgelt ausgewiesene Prämie für die jeweilige Versicherung. Die Versicherungen sind bis zu den jeweiligen angegebenen Einzelprämien versteuert. Eine Vermittlung von Versicherungen gegen ein Entgelt, das zu höheren als den vorgenannten Prämien führt, ist nicht zulässig. Verlangt der Vermittler vertragswidrig eine höhere, als die auf der Rechnung ausgewiesenen Prämie, so besteht gemäß §5 und §6 VersStG die Pflicht zur Nachversteuerung des sich aus der Differenz ergebenden Betrags. Die in Frage kommenden Vorgänge sind den Versicherungsgesellschaften oder der Weisberg GmbH anzuzeigen, und die sich daraus resultierende Versicherungssteuer ist nachhinein zu entrichten.
Bei Nichtmeldung solcher Vorgänge ist der Straftatbestand der Steuerhinterziehung gemäß §370 Abgabenordnung gegeben. Werden derartige Vorgänge nicht angezeigt, so stellt der Vermittler die Versicherungsgesellschaften, deren Vertreter und die Weisberg GmbH von sämtlichen Steuernachforderungen im Zusammenhang mit dieser Erhöhung frei. Bedient sich der Partner eines Untervermittlers, sind diese Verpflichtungen mit dem Untervermittler verbindlich zu vereinbaren.
§5 Diese Geschäftsbedingungen sind bei Vermittlung an Geschäfts- / Vertragspartner zu vereinbaren und weiterzugeben. Wir behalten uns das Recht vor Versicherungskarten zu sperren, falls wir einen Hinweis auf Verstoß gegen unsere AGB haben. Ebenfalls werden Partner oder Kunden bei Missbrauch und Verstößen gesperrt.
§6 Versicherungsbestätigungskarten dürfen in keinem Fall an den Endkunden / Versicherungsnehmer blanko ausgehändigt werden, sondern müssen vollständig ausgefüllt werden, das gleiche gilt für die mitgelieferte grüne Karte.
6.1 Bei falsch ausgestellten oder ausgefüllten Karten wird keine Haftung übernommen. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Karten brauchen, können Sie sich an unseren Kundenservice wenden oder auf unserer Homepage nachschauen.
6.2 Alle Daten des Versicherungsnehmers auf der Deckungskarte müssen mit den Daten auf der grünen Karte übereinstimmen. Diese dürfen keine abweichenden Angaben haben.
6.3 Es ist verpflichtend Daten vom Versicherungsnehmer 5 Jahre lang aufzubewahren und bei Nachfrage vorzulegen.
§7 Seit dem 01.01.2009 sind alle Abnehmer bzw. Kunden wie z.B. Autohäuser, Zulassungsdienste, Versicherungsvermittler, etc…, die Versicherungen weiter vermitteln oder Zulassungsdienste anbieten verpflichtet, eine entsprechende Registrierung bei der IHK vorzuweisen. Ein Verstoß kann zur Anzeigen und Bußgeld führen. (Ausgeschlossen sind Privatkunden, die keinen Vertrieb oder Zulassungsdienste anbieten.)
§8 Es werden ausschließlich schriftliche Änderungen und Ergänzungen dieser Lieferbedingungen berücksichtigt. Mündliche Absprachen sind unwirksam. Bei Verstoß der Lieferbedingungen wird der Vertragspartner für etwaige daraus resultierende Schäden haftbar gemacht.
§9 Bei Vereinbarung der Zahlungen auf Rechnung, die innerhalb von 7 Werkstagen nach Bestellung nicht an uns überwiesen worden sind, ermächtigt der Auftraggeber (bzw. Kunde) die Weisberg GmbH den Gesamtbetrag der Bestellung per Lastschrift einzuziehen.
§10 Beratungsprotokoll:
Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass die Weisberg GmbH als Versicherungsvermittler, Deckungskarten und eVB von unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften anbietet.
Auf folgende Einschränkungen sowie Versicherungsausschlüsse wurde besonders hingewiesen:
– Die Haftpflichtversicherung besteht nur in Höhe der jeweiligen gesetzlich vorgegebenen Mindestdeckungssummen in den auf der grünen Karte angegebenen und nicht gestrichenen Ländern. (Voll – und / oder Teilkasko sind nicht möglich)
– Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden am eigenen Fahrzeug (Kaskodeckung) und keine Insassenunfallversicherung. Schutzbriefleistungen sind mit vorgenannter Versicherungsbestätigung nicht möglich.
– Versicherungsschutz besteht nur für den in der Versicherungsbestätigung ausgewiesenen Zeitraum, für welchen eine deutsche Zulassungsbehörde ein gültiges Ausfuhrkennzeichen/Kurzzeitkennzeichen auf die mit der gleichen Nummer ausgestellte Versicherungsbestätigung ausgegeben hat.
– Die Nutzung des Fahrzeugs zu gewerblichen Zwecken ist nicht versichert.
Auf weitere Beratung und Dokumentation wurde ausdrücklich verzichtet. Der Kunde ist darauf hingewiesen worden, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadenersatzanspruch wegen der Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen. Der Kunde hat dieses Protokoll verstanden und ist mit dem Inhalt der Beratung einverstanden. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaften bei der das Fahrzeug versichert wird.
§11 Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen bilden eine Vereinbarung zwischen den Parteien und haben Vorrang gegenüber sämtlichen vorher oder gleichzeitig bestehenden schriftlichen Vereinbarungen. Die Firma Weisberg GmbH kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Änderungen am Vertrag als Ganzes oder an Teilen vornehmen. Die Bekanntgabe und der Verweis auf den Gegenstand und das Datum dieser Änderungen erfolgt auf unsere Webseite: www.direkt-kurzzeitkennzeichen.de Die Partner sind verpflichtet, Änderungen vor der Benutzung oder Anmeldung der Versicherungskarten zu lesen und zu beachten. Ist der Partner bzw. Kunde mit einer Änderung nicht einverstanden, so darf die gelieferte Ware nicht mehr benutzt und muss an uns zurückgeschickt werden. Durch die weitere Benutzung oder Ermittlung der Versicherungskarten erklärt sich der Partner mit sämtlichen Änderungen einverstanden.
11.1 Die Weisberg GmbH behält sich das Recht vor, Bestellungen jederzeit ohne Begründung ablehnen oder nicht zu versenden bzw. aus dem Vertrag zurückzutreten falls einer zustande gekommen ist. Ebenfalls ist die Weisberg GmbH berechtigt Bestellungen erst zu bearbeiten bzw. zu versenden wenn alle offene Fragen seitens der Weisberg GmbH vom dem Kunde beantwortet wurden. Bestellungen die unvollständig sind oder nicht unseren Anforderungen entsprechen können ebenfalls abgelehnt werden. Kunden die uns bereits negativ aufgefallen sind und weitere Bestellungen bei uns aufgeben können genau so abgelehnt werden. Im allem Fällen wird der Kunde per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt.
11.2 Bei Verstoß gegen die Bedingungen behält sich die Weisberg GmbH vor, den Partner für etwaige daraus resultierende Schäden haftbar zu machen und von der weiteren Zusammenarbeit auszuschließen. Gleiches gilt bei Fehlverhalten von Untervermittlern auch für diese. Sollten einzelne oder mehre Bestandteile dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, bzw. werden, so wird die Gültigkeit der Übrigen Bestimmungen nicht berührt. Auf die Vertraglichen Beziehungen zwischen der nondos.com GmbH und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgeschlossen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern er Verbraucher ist. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist 63065 Offenbach, wenn der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist oder wenn der Partner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Weisberg GmbH kann in dieses Fällen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Partners Klage erheben.
11.3) Risikoträger der von uns vermittelten Versicherungen sind:
Balcia Insurance SE, Senefelderstraße 17, 63322 Rödermark, Versicherungssteuernummer: 807/V90807020306
11.4) Vermittler:
Weisberg GmbH
Kaiserstr. 36
63065 Offenbach
Vertreten durch die Geschäftsführer Aldis Cima
Telefon: +49 (0)69 90759863
E-Mail: shop@direkt-kzk.de
Registergericht: Amtsgericht Offenbach, Registernummer: HRB 52733
Sitz der Gesellschaft: Offenbach,
Hauptniederlassung: Kaiserstr. 36, 63065 Offenbach
Haftungsausschluss und Änderungsvorbehalt:
Die Weisberg GmbH hat alle Informationen und Bestandteile dieser Webseite nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dennoch haftet sie nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und technische Exaktheit der auf dieser Webseite bereit gestellten Informationen. Ebenso wenig haftet die Weisberg GmbH für etwaige Schäden, die beim Aufrufen oder Herunterladen von Daten von dieser Webseite durch Computerviren verursacht werden. Die Weisberg GmbH behält sich außerdem das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung, Änderungen oder Ergänzungen der Informationen und Bestandteile dieser Webseite vorzunehmen. Etwaige automatisierte Online-Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Beteiligungen:
Die Weisberg GmbH hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Kein Versicherungsunternehmen hält eine direkte oder indirekte Beteiligung an Stimmrechten oder am Kapital der Weisberg GmbH.
Salvatorische Klausel:
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile dieser Hinweise davon unberührt. Die nicht rechtswirksamen Vereinbarungen werde durch wirksame und rechtsgültige Vereinbarungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt des Vereinbarten am nächsten kommen.
Shop-Inhaber:
Weisberg GmbH
Kaiserstr. 36
63065 Offenbach
§12 Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten bei Eingang der E-Mail-Bestätigung, durch entsprechenden, zu setzenden Vermerk beim Bestellvorgang oder Erhalt der Ware als akzeptiert und auch ohne Unterschrift als anerkann