KURZZEITKENNZEICHEN VERSICHERUNG




Kurzzeitkennzeichen Versicherung (eVB-Nummer)

Kurzzeitkennzeichen sind für Überführung, Probe oder Werkstatt Fahrten von Kraftfahrzeugen gedacht. Sie haben eine Auto gekauft und möchten dies von der Verkaufsstelle zu sich nachhause überführen, dann benötigen Sie die Kurzzeitkennzeichen. Die Kurzzeitkennzeichen sind leicht zu erkennen, die haben einen gelben streifen auf der rechten Seite von Kennzeichen, wo das Ablaufdatum eingeprägt ist.  Die sind maximal 5 Tage, ab Tag der Zulassung gültig.

Ablauf:

  1. eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen beantragen (diese können Sie bei uns tun)
  2. Mit den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)  gültigen HU (TÜV) und Personalausweis o. Reisepass  bei der Zulassungsstelle  am Wohnort oder am Standort des Fahrzeug das Fahrzeug anmelde.
  3. Kennzeichen Prägen lassen und bei der Zulassungsstelle abstempeln.

Das Wichtigste zum Kurzzeitkennzeichen:

Maximal 5 Tage gültig, ab Tag der Zulassung
Für eine Zulassung von Kurzzeitkennzeichen benötigt man eine eVB-Nummer
Versicherungsschutz ist Kfz-Haftpflichtschutz

 

Kosten im Überblick:

Versicherungskosten (eVB) ab 35 – 39 Euro
Anmeldegebühren bei der Zulassung ca. 13 Euro
Schilderkosten ca. 15 Euro
Gesamtkosten ab 63 – 67 Euro

Wir übernehmen keine Haftung für die o.g. Preise. Dies sind lediglich uns bekannte durchschnittliche Werte und dienen der groben Orientierung.